8. Stichtag/Projektaufruf
Möchten Sie ein Angebot für Gäste und Einwohner unserer Region installieren, sich mit Ihrem Handwerk selbstständig machen, Übernachtungsangebote schaffen, Kultur zu den Leuten bringen?
Ab 02.05.2018 und bis zum 24.08.2018 können sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Kommunen um die Förderung von Projekten im ländlichen Raum bewerben. Für diesen 8. Projektaufruf stehen 2,0 Mio. € zur Verfügung.
Mit den Fördermitteln können Maßnahmen aus Handwerk, Dienstleistung und Grundversorgung, Beherbergungen und Gastronomie sowie Kunst, Kultur und Sport unterstützt werden. Es können sich sowohl private als auch kommunale Projektträger für die Förderung bewerben. Voraussetzungen für eine Förderung sind u.a. der Nachweis der Finanzierung und bei Bauvorhaben die ggf. erforderliche Baugenehmigung.
Die Entscheidung zur Projektauswahl trifft die LAG Ende September 2018 in einer Mitgliederversammlung. Für Projekte, die eine Förderempfehlung der LAG erhalten haben, kann innerhalb von 60 Tagen ein Antrag auf Förderung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Neuruppin gestellt werden.
Für die Bewerbung zur Förderung von Vorhaben steht Ihnen hier ein Projektbogen zur Verfügung. Das ausgefüllte Dokument senden Sie bitte ab 02.05. und bis 24.08.2018 an das LEADER-Regionalmanagement. Dieses meldet sich danach bei Ihnen, um Einzelheiten zu klären und das Projekt vor Ort zu besprechen. (13.04.2018)
Ergebnis der Anwendung des PAK-Verfahrens (MV am 27.09.2018):
15 Projekte privater und kommunaler Antragsteller mit einem Fördervolumen von rd. 1,5 Mio. € wurden in der Versammlung am 27.09.2018 vorgestellt und von den Mitgliedern der LAG bevotet.
- 15 Projekte erhielten ein positives Votum.
- Die Projekte mit einer Förderempfehlung sind den Bereichen Grundversorgung (7), Wirtschaft und Tourismus (3), Kultur (1) und ländliche Infrastruktur (4) zuzuordnen. (01.10.2018)