9. Stichtag/Projektaufruf
Ab 01.10.2018 und bis zum 31.12.2018 können sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Kommunen um die Förderung von Projekten im ländlichen Raum bewerben. Für diesen 9. Projektaufruf stehen 1,5 Mio. € zur Verfügung. Es sind noch weitere Aufrufe geplant, momentan stehen dafür öffentliche Mittel in Höhe von ca. 1,8 Mio. € bis Ende 2020 bereit.
Die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von privaten oder kommunalen Vorhaben sind z.B. Investitionen in Beherbergungen, Gastronomie, innerörtliches Handwerk und Gewerbe, Kultureinrichtungen, Angebote für die Bürger in den Orten durch den Ausbau von Spielplätzen und Sportanlagen und die Kapazitätserweiterung und Qualitätsverbesserung bei der Kinderbetreuung und des Dorfgemeinschaftslebens.
Die Entscheidung zur Projektauswahl trifft die LAG Mitte Januar 2019 in einer Mitgliederversammlung. Für Projekte, die eine Förderempfehlung der LAG erhalten haben, kann innerhalb von 8 Wochern ein Antrag auf Förderung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Neuruppin gestellt werden.
Für die Bewerbung zur Förderung von Vorhaben steht Ihnen der Projektbogen zur Verfügung. Das ausgefüllte Dokument senden Sie bitte an das LEADER-Regionalmanagement. Dieses meldet sich danach bei Ihnen, um Einzelheiten zu klären und das Projekt vor Ort anzusehen. (28.09.2018)
Ergebnis der Anwendung des PAK-Verfahrens (MV am 16.01.2019):
Das ausgelobte Budget von 1,5 Mio. € wurde um 409,5 T € erhöht, da ein Projekt nicht in Gänze innerhalb des Budgets lag (Grundlage: RES in Verbindung mit Beschluß der MV vom 01.12.2016).
- 10 von 10 vorgestellten Projekten erhielten ein positives Votum
- Die Projekte sind den Bereichen Wirtschaft und Tourismus (4), Kultur (1), ländliche Infrastruktur (2), Grundversorgung (1) und Sport und Vereinsleben (2) zuzuordnen (22.01.2019)