Förderung von Kleinprojekten (Regionalbudget)
Die aktuelle Förderrichtlinie sieht eine Förderung von Kleinpro-jekten im Rahmen des Regionalbudgets vor. Mit der Förderung sollen Vorhaben unterstützt werden, die dem Allgemeinwohl dienen und die zusammen mit den Menschen vor Ort entwickelt und umgesetzt werden.
Die LAG Obere Havel unterstützt die Förderung von Klein-projekten in ihrer LEADER-Region. Die Auswahl von Vorhaben im Rahmen des Regionalbudgets erfolgt in einem gesonderten Verfahren unabhängig vom LEADER-Förderaufruf sowie mit eigenen Kriterien. Diese werden mit dem Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten bekanntgegeben (siehe rechter Kasten). Bei Überzeichnung des ausgelobten Budgets zum Regionalbudget-stichtag und Punktegleichstand entscheidet das Los.
Als Zugangsvoraussetzung für die Anwendung der Kriterien haben alle Kleinprojekte mindestens folgenden Anforderungen zu genügen:
- Das Projekt liegt innerhalb der LEADER-Gebietskulisse und der Gebietskulisse ländlicher Raum.
- Es liegt ein Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan vor und der Eigenanteil für die Umsetzung des Projektes kann nachgewiesen werden.
- Bei baulichen Maßnahmen liegt der Nachweis des Eigen-tums bzw. des Nutzungsrechts vor. Erforderliche Geneh-migungen und Stellungnahmen liegen vollständig vor.
- Das Projekt kann mindestens einem Handlungsfeld der RES zugeordnet werden.
- Die aktive Mitgestaltung der Bevölkerung an der Entwick-lung und Umsetzung des Projektes wird nachgewiesen.
Minimal- und Maximalfördersummen werden pro Aufruf festgelegt (siehe rechte Seite). Die Förderantragstellung und Abwicklung erfolgen über die LAG Obere Havel e.V.. Alle notwendigen Unterlagen, wie Genehmigungen, Kostenangebote etc., sind von den Einzelprojektträgern im Vorfeld selbst einzuholen und zusammen mit der Projektbeschreibung und dem Kosten- und Finanzplan (siehe "Unterlagen" rechte Seite) bei der LAG einzureichen.
Bitte wenden Sie sich zwecks vorheriger und rechtzeitiger Beratung an das Regionalmangement!