1. Das Regionalmanagement (RM) berät Sie gern zur Passfähigkeit Ihres Projektes in
der LEADER-Gebietskulisse und zur Qualifizierung der Antragsunterlagen, i.d.R. erfolgt auch ein Besuch vor Ort.
2. Start des Projektaufrufes durch die LAG. Bekanntgabe des Aufrufes auf den Webseiten der LAG und der Gemeinden sowie in der Tagespresse.
3. Bitte füllen Sie die Projektbeschreibung vollständig aus und schicken Sie sie an das RM - Datum und Unterschrift nicht vergessen! (Die Projektbeschreibung verbleibt zu Beratungszwecken beim RM und wird nicht mit dem Förderantrag abgegeben.)
4. Nach Ende der Aufruffrist (Stichtag) stellt das RM die eingegangenen und qualifizierten Projekte in der LAG-Mitgliederversammlung (MV) vor. Durch die MV erfolgt die Bevotung der Projekte mit Bildung der Rangfolge - ein positives Votum ist Voraussetzung für eine Förderantragstellung.
5. Digitale Antragstellung durch den Projektträger. Die Gültigkeitsdauer des Votums beträgt 12 Wochen; das heißt, daß der Förderantrag innerhalb von 12 Wochen nach dem Bevotungstermin (MV) gestellt werden muß! Hinweis: Die vergaberechtlichen Vorschriften sind einzuhalten! Es kann ggf. die kostenlose vergaberechtliche Beratung für Projekte in Anspruch genommen werden.
6. Prüfung des Förderantrages durch die Bewilligungsbehörde (Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Neuruppin), ggf. Nachforderungen in der gesetzten Frist erbringen
7. Zusendung des Zuwendungsbescheides an den Projektträger durch die Bewilligungs-behörde
8. Realisierung der Maßnahme durch den Projektträger. (Ein Maßnahmebeginn ist auf eigenes Risiko mit Abgabe des Förderantrages [digitale Antragstellung] möglich.)
9. Abrechnung der Maßnahme durch den Projektträger bei der Bewilligungsbehörde (Verwendungsnachweis)